Beschwerdeverfahren– Canis Lab

Beschwerdeverfahren

Reklamationsordnung

allgemeine Bestimmungen

Das Reklamationsverfahren ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Kobram s.r.o. , Janáčkova 1024/18, Ostrava 702 00, ID: 26904390 MwSt.: CZ26904390 (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) und beschreibt das Verfahren für Die Bearbeitung von Beschwerden über gekaufte Waren gemäß den Bestimmungen § 2 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung legt das Verfahren des Käufers (Kunden) für den Fall näher fest, dass: Trotz aller Bemühungen des Verkäufers, die höchste Qualität der angebotenen Waren (Produkte) und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten, hat der Kunde einen berechtigten Grund, eine Reklamation geltend zu machen

Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Bestellung der Ware mit der Reklamationsordnung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) vertraut zu machen. Gleichzeitig nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, dem Verkäufer die für die Bearbeitung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu gewähren, andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen um den Zeitraum, in dem der Käufer die erforderliche Mitwirkung nicht erbracht hat.

Mit Abschluss des Kaufvertrages und Übernahme der Ware vom Verkäufer erklärt sich der Käufer mit dieser Reklamationsordnung einverstanden.

Die in dieser Beschwerderichtlinie enthaltenen Begriffsdefinitionen haben Vorrang vor den Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern diese Reklamationsordnung den Begriff nicht definiert, ist er in dem Sinne zu verstehen, wie er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert ist. Sofern es auch dort nicht definiert ist, wird es in dem Sinne verstanden, in dem es durch gesetzliche Regelungen verwendet wird.

Zur Geltendmachung einer Reklamation genügt eine Quittung oder Rechnung. Die Dauer der Garantie ist für jedes Produkt unterschiedlich. Die Garantie läuft ab dem Tag des Erhalts der Ware für den auf der Quittung angegebenen Zeitraum. Im Falle einer Reklamationsabwicklung durch Umtausch entfällt die neue Gewährleistung für die Ware. Die Originalgarantie bleibt bestehen.

 Qualitätsgarantie: Als Nachweis der Garantie stellt der Verkäufer für jeden gekauften Artikel einen Kaufbeleg (Rechnung) mit den gesetzlich erforderlichen Daten zur Geltendmachung der Garantie aus (insbesondere Bezeichnung des Artikels, Dauer der Garantie, Preis, Menge, Seriennummer).

Der Verkäufer ist verantwortlich für:

a) das Produkt die Eigenschaften aufweist, die der Käufer im Hinblick auf die Art des Produkts erwartet hat,

b) das Produkt für den Verwendungszweck geeignet ist, den der Verkäufer für seine Verwendung angibt oder für den Dinge dieser Art üblicherweise verwendet werden,

c) das Produkt in der richtigen Menge, im richtigen Maß oder im richtigen Gewicht vorliegt,

d) das Produkt den Anforderungen der gesetzlichen und hygienischen Vorschriften entspricht.

Haftungsansprüche wegen Mängeln der Ware: Offensichtliche Schäden an der Ware oder ihrer Verpackung während der Lieferung sind unverzüglich mit dem Spediteur zu klären und Unstimmigkeiten im Übergabeprotokoll (Frachtbrief) zu vermerken. Der Käufer ist nicht verpflichtet, diese Waren vom Spediteur zu übernehmen und muss den Verkäufer unverzüglich über festgestellte Schäden informieren. Am Tag der Annahme hat der Käufer die Unversehrtheit der Ware und die Vollständigkeit ihres Zubehörs ordnungsgemäß zu überprüfen. Im Falle einer persönlichen Abholung durch den Käufer ist der Zeitpunkt der Warenübernahme der Zeitpunkt, an dem die Gefahr einer Beschädigung der Waren vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Unterlässt der Käufer die Untersuchung der Ware bei der Übernahme, kann er wegen der bei dieser Untersuchung erkennbaren Mängel nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware diese Mängel bereits zum Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr auf die Ware aufwies. Eine spätere Reklamation der Unvollständigkeit der Ware oder einer äußeren Beschädigung der Ware entzieht dem Käufer nicht das Recht, die Sache zu reklamieren. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass dies nicht im Widerspruch zum Kaufvertrag steht.

Der Käufer kann die Ware persönlich am Canis Lab-Standort Canis Lab, Soudní 5259, Zlín 760 01 reklamieren oder die reklamierte Ware per Spedition an die Adresse Canis Lab, Soudní 5259, Zlín 760 senden Wenn der Käufer die Ware per Spedition an den Verkäufer sendet, sollte er in seinem eigenen Interesse die reklamierte Ware in geeignetes und ausreichend schützendes Verpackungsmaterial verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, damit sie während des Transports nicht beschädigt wird. Bei zerbrechlichen Waren sollte er die Sendung mit den entsprechenden Symbolen kennzeichnen. Die Sendung sollte die reklamierte Ware (einschließlich komplettem Zubehör) enthalten. Wir empfehlen, eine Kopie des Verkaufsdokuments, eine detaillierte Beschreibung des reklamierten Mangels und die korrekten Kontaktdaten des Käufers beizufügen. Der Käufer ist verpflichtet, nachweislich nachzuweisen, dass die Waren im Online-Shop oder Geschäft von Kobram Optimální gekauft wurden. Der Originalkaufbeleg der Waren ist.

Ansprüche aus der Mängelhaftung der Ware bestehen insbesondere nicht in den Fällen, in denen der Mangel oder Schaden entstanden ist:

a) mechanische Beschädigung der Ware

b) nachweislich unbefugte Eingriffe in die Ware, Naturkatastrophen, mechanische Beschädigungen oder wenn Siegel entfernt oder beschädigt wurden, sofern es sich bei den Waren um Siegel handelt

c) nachweislich unsachgemäßer Verwendung,

d) Verwendung unter Verstoß gegen die auf der Verpackung oder in der Garantiekarte angegebenen Gebrauchsempfehlungen oder Hinweise, e) Verwendung unter Verstoß gegen allgemein bekannte Verwendungsregeln,

f) nachweislich durch Verwendung unter Bedingungen, die nicht der Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen der Umgebung entsprechen, die direkt vom Hersteller bestimmt werden oder sich eindeutig aus der Art der Sache ergeben, g) wenn die präsentierte Der Kaufbeleg weist offensichtliche Anzeichen von Datenänderungen auf.

Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Abnutzung, die durch normale Nutzung verursacht wird, bei günstiger verkaufter Ware auf einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, bei gebrauchter Ware auf einen dem Grad der Nutzung bzw. Abnutzung entsprechenden Mangel und Risse, die die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte. Handelt es sich bei dem Paketinhalt oder dem Kaufgegenstand um Verbrauchsmaterialien, beträgt die übliche Lebensdauer bei normalem Gebrauch 6 Monate, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Das Recht des Käufers, die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer muss jedoch berücksichtigen, dass die Garantie nicht den durch normalen Gebrauch verursachten Verschleiß der Ware oder ihrer Teile abdeckt und daher nicht mit der Lebensdauer verwechselt werden kann. Die Garantie gilt nicht für geöffnete oder gebrauchte Waren, wenn es sich um Sammlerstücke, Kosmetika und Cremes oder Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel handelt. Für Geschenke, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrages für andere bezahlte Waren unentgeltlich zur Verfügung stellt, besteht keine Garantie oder Haftung für Mängel, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, die geschenkte Ware im Originalzustand an den Verkäufer zurückzugeben. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer im gesetzlich vorgesehenen Umfang eine schriftliche Bestätigung über seine Verpflichtungen aus mangelhafter Leistung (Gewährleistungsbescheinigung) zu übermitteln. Die Garantiekarte muss den Namen oder Firmennamen, die ID-Nummer und den Sitz des Verkäufers enthalten. Wenn es die Art der Sache zulässt, reicht es aus, dem Käufer anstelle eines Garantiezertifikats einen Kaufbeleg für die Ware auszustellen, der die Daten als Garantiezertifikat enthält. Sofern eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, legt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Gewährleistungsverlängerung im Gewährleistungsschein fest.

Liegt ein Mangel an der Kaufsache vor, liegt es im Interesse des Verkäufers, dem Kunden eine solche Mitwirkung zu gewähren, dass dieser Mangel in kürzester Zeit behoben wird oder andernfalls das Problem zu Gunsten des Kunden gelöst wird. Eine Veränderung der Eigenschaften des Produkts, die durch Überschreitung des auf der Produktverpackung angegebenen Verfallsdatums oder durch unsachgemäße Verwendung, Behandlung und Lagerung eingetreten ist, kann jedoch nicht als Mangel angesehen werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kauftag der im Verkaufsbeleg angegebenen Ware. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, mit Ausnahme von Produkten mit einem auf der Verpackung angegebenen Verfallsdatum. In diesem Fall verkürzt sich diese Frist auf das auf der Verpackung angegebene Datum und das Produkt kann nur bis zum letzten Tag des Monats reklamiert werden und das Jahr, das auf der Produktverpackung angegeben ist (Beispiel: 07. 2018 – der letzte Tag für Reklamationen ist der 31. Juli 2018).

Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb der vorgenannten Gewährleistungsfrist ausgeübt wird. Der Kunde hat die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels geltend zu machen. Wird die Beanstandung des Kunden durch Nachbesserung der Ware behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum von der Ausübung des Mangelbeseitigungsrechts bis zum Zeitpunkt der Übernahme der reparierten Ware durch den Kunden. Wird die Reklamation des Kunden durch Umtausch der mangelhaften Ware gegen eine neue erledigt, beginnt die neue Gewährleistungsfrist mit dem Tag des Erhalts der neuen Ware.

Der Käufer hat das Recht, die Annahme der Ware im Rahmen einer Reklamation zu verweigern, wenn die reklamierte Ware oder deren Bestandteile verunreinigt sind oder die grundlegenden Anforderungen an eine hygienisch sichere Lieferung der Ware für das Reklamationsverfahren nicht erfüllen. Sollte die Sache die oben genannten Eigenschaften nicht aufweisen, kann der Käufer auch die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache verlangen, sofern dies aufgrund der Art des Mangels nicht unzumutbar ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer-Verbraucher nur den Ersatz dieses Teils verlangen, ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch angesichts der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn die Beseitigung des Mangels ohne unnötige Verzögerung möglich ist, stellt dies eine unerhebliche Vertragsverletzung dar und in diesem Fall steht dem Käufer stets das ausschließliche Recht auf kostenlose Beseitigung zu Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache. Der Käufer hat auch im Falle eines behebbaren Mangels das Recht, die Ware neu zu liefern oder einen Teil auszutauschen, wenn er die Sache aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. In einem solchen Fall steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Als erneutes Auftreten eines Mangels nach der Reparatur gilt, dass derselbe Mangel während der Gewährleistungsfrist bereits mindestens zweimal beseitigt wurde und erneut auftritt. Wenn die Ware im Zeitraum vor Geltendmachung der Reklamation mindestens dreimal wegen verschiedener behebbarer Mängel repariert wurde, wird davon ausgegangen, dass sie eine größere Anzahl von Mängeln aufweist. Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder übt er sein Recht auf Lieferung neuer, mangelfreier Ware, Ersatz eines Teils oder Nachbesserung aus, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer-Verbraucher hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass, auch wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, ihm neue Waren ohne Mängel zu liefern, seine Teile auszutauschen oder die Waren zu reparieren, sowie wenn der Verkäufer die Situation nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde. Der Käufer hat keinen Anspruch auf mangelhafte Leistung, wenn der Verkäufer den Käufer vor der Übernahme der Ware darüber informiert hat, dass die Ware einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat. Der Käufer ist in allen in den AGB und im Gesetz genannten Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Rücktritt wird gegenüber dem Verkäufer in dem Zeitpunkt wirksam, in dem ihm die Rücktrittserklärung des Käufers ausgehändigt oder zugestellt wird, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §2001 vorliegen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben und die Vertragsparteien sind verpflichtet, alles zurückzugeben, was sie aufgrund dieses Vertrages erbracht haben. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, die gesamte Ware einschließlich sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurückzusenden.

Wenn die Ware, die als gebraucht verkauft wurde oder mit einem Rabatt unter Berücksichtigung ihrer geringeren Qualität zum Zeitpunkt des Verkaufs verkauft wurde, einen Mangel aufweist, hat der Käufer-Verbraucher das Recht auf einen angemessenen Rabatt anstelle des Rechts auf Umtausch der Ware .

Art der Reklamationsabwicklung: Der Käufer muss die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich und spätestens 30 Tage ab dem Datum der Geltendmachung der Reklamation und der Rücknahme der Ware an den Verkäufer erledigen lassen, es sei denn Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist. Die Frist zur Schadensregulierung beginnt am Tag nach der Geltendmachung des Anspruchs gemäß § 605 NOZ. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer die gleichen Rechte zu, als ob eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt. Die Frist von 30 Tagen ist für den Käufer – Unternehmer – nicht bindend. Über das Ergebnis der Reklamation kann sich der Käufer-Verbraucher selbst bei der Adresse der Einrichtung, bei der er die Reklamation eingereicht hat, oder bei der Kundentelefonnummer erkundigen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bei der Überprüfung des Vorliegens des reklamierten Mangels und bei der Beseitigung des Mangels jede Hilfe zu leisten. Bei einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware sauber und entsprechend den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen einschließlich aller Bestandteile und Zubehörteile zu übergeben.

Der Käufer ist verpflichtet, die vollständige Ware dem Reklamationsverfahren zu übergeben. Wir empfehlen außerdem, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) beizufügen. Für den Fall, dass der Käufer die Ware nicht vollständig liefert und deren Vollständigkeit für die Feststellung des Vorliegens des reklamierten Mangels und/oder für dessen Beseitigung erforderlich ist, beginnt die Frist zur Bearbeitung der Reklamation erst mit der Lieferung der fehlenden Teile. Im Falle einer Reklamation erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung – ein Reklamationsprotokoll, das als Dokument zur Erledigung der Reklamation dient. Bei der Erstellung des Reklamationsprotokolls ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Daten anzugeben, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er durch Unterzeichnung des Reklamationsprotokolls bestätigt. Das Reklamationsprotokoll enthält Informationen darüber, wann die Reklamation eingereicht wurde, was sie enthält und welche Art der Bearbeitung der Reklamation der Käufer verlangt. Wenn der Käufer das Produkt per Spedition zur Reklamation geschickt hat, erhält er das Reklamationsprotokoll per E-Mail. Der Käufer-Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der absichtlich entstandenen Kosten für die Geltendmachung einer Reklamation, wobei unter diesen Kosten die niedrigsten möglichen Kosten zu verstehen sind, die am Geschäftssitz des Verkäufers verfügbar sind. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um das Porto für den Versand der reklamierten Waren. Der Käufer muss die Erstattung dieser Kosten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Ware zur Beanstandung zu verweigern, wenn die Ware oder ihre Bestandteile verunreinigt sind. Der Verkäufer ist berechtigt, die Reklamation der Ware auch dann abzulehnen, wenn die Übergabe der Ware nicht unter Einhaltung der Hygienevorschriften und allgemeiner Hygienegrundsätze erfolgt. Abholung der Ware aus der Garantiereparatur: Nach Bearbeitung der Reklamation informiert der Verkäufer den Käufer entweder per SMS, E-Mail oder Telefon. Sofern die Ware per Spedition versandt wurde, erfolgt der Versand nach erfolgter Bearbeitung an die Adresse des Käufers. Der Verkäufer wird dem Käufer eine schriftliche Bestätigung ausstellen oder zusenden, in der das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, die Bestätigung der Reparatur und die Dauer der Reklamation oder die Begründung für die Ablehnung der Reklamation angegeben sind. Erfolgt die Abholung der reklamierten Ware aus der Garantiereparatur nicht innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Frist, in der die Garantiereparatur durchgeführt wurde, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr in Höhe von 50 CZK für jeden Tag zu zahlen Verzögerung bei der Abholung. Bei der Lieferung der Ware nach Erledigung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, das Dokument vorzulegen, das er bei Erhalt der Ware für die Reklamation erhalten hat, oder müssen ihre Identität nachweisen. Diese Beschwerderegeln treten am 30.10. in Kraft. 2020 und ersetzt alle vorherigen Versionen. Änderungen des Beschwerdeverfahrens vorbehalten

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